#
leistungen über-mich mandatsablauf referenzmandate honorar publikationen & vorträge kontakt impressum

Leßner
Legal.

Anne Leßner
# leistungen
01 Vertragsrecht & IT-Verträge +
Erstellung, Prüfung und Verhandlung von SaaS-Verträgen, Lizenz- und Wartungsverträgen, Outsourcing-Rahmenverträgen und AGB — gern auch in englischer Sprache mit internationalen Partnern.
02 IT-Sicherheitsrecht & NIS-2 +
Beratung zur NIS-2-Umsetzung, KRITIS-Regulierung und BSI-G: von der Bestandsaufnahme und Einordnung als KRITIS-Betreiber bis zur Konkretisierung von Pflichten und Kommunikation mit Behörden.
03 Urheberrecht & Software +
Software-Urheberrecht, Open-Source-Compliance, Lizenzierungsmodelle, IP-Due-Diligence bei kleineren Transaktionen.
04 Datenschutz & DSGVO +
Datenschutzrechtliche Einzelfragen — etwa im Kontext von IT-Verträgen oder Datenverarbeitungsklauseln. Datenschutz-Due-Diligence bei kleineren Transaktionen. Was ich nicht übernehme: Standard-Datenschutzpakete (Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzerklärungen, AVVs). Dafür gibt es spezialisierte Anbieter, die Datenschutzdokumente als Commodity anbieten und, um ehrlich zu sein, für Sie günstiger sind.
# über-mich
Anne Leßner

Anne
Leßner.

Über 8 Jahre IT-Recht – und on top Informatik. Denn echte Expertise entsteht dort, wo juristisches Know-how auf technisches Verständnis trifft.

Ich berate auf Deutsch und Englisch, überwiegend B2B — von DAX-Konzernen bis zu technologiegetriebenen Start-ups.

2024
Selbstständigkeit
Leßner Legal, Berlin
2020–2024
Senior Associate
Osborne Clarke PartmbB, Berlin
2017–2019
Associate
Vogel Heerma Waitz, Berlin
2015–2017
2. Staatsexamen, Prädikatsexamen (Viertbestes Examen in Thüringen) — Referendariat Thüringen
2008–2014
1. Staatsexamen, Prädikatsexamen — FSU Jena, Stipendium SDW
seit 2025
Informatikstudium (laufend) — TU Berlin
2020–2024
Tägliche Zusammenarbeit mit Software-Entwicklern & Product-Teams
2015–2016
Gaststudium Programmiersprachen — Bauhaus-Universität Weimar
2014
Online-Kurs Programmierung (Udacity) — Einstieg in die Informatik
# mandatsablauf
01 Kostenloses Orientierungsgespräch & gegenseitiges Kennenlernen +
Wir sprechen 15–20 Minuten miteinander zu Ihrem Anliegen und lernen uns kennen. Ich sage Ihnen, ob Ihre Beratungsanfrage in meinem Beratungsgebiet liegt und wobei ich helfen kann. Ich lasse Sie auch klar wissen, was ich nicht übernehmen kann, weil andere dort besser beraten oder es Legal-Tech-Lösungen gibt. Ich gebe Ihnen eine (konservative) Indikation, wann Sie das Arbeitsergebnis erhalten.
02 Unterzeichnung Mandats- und Vergütungsvereinbarung; Kostenschätzung +
Falls es nach einem Orientierungsgespräch passt: Ich sende Ihnen einen Entwurf meiner Mandats- und Vergütungsvereinbarung sowie meine Datenschutzerklärung zur Ansicht. Rückfragen dazu sowie Details zur Vergütungsvereinbarung klären wir gemeinsam. Die Mandats- und Vergütungsvereinbarung ist die Rahmenvereinbarung; für einzelne Mandate können wir konkretere Absprachen treffen (siehe Honorar).

Ich gebe Ihnen eine unverbindliche Kostenschätzung, welchen Bearbeitungsrahmen und welche Kosten ich für Ihr konkretes Projekt erwarte. Soweit neue Tatsachen oder Rechtsfragen hinzukommen, aktualisiere ich die Schätzung. In Einzelfällen können wir auch eine verbindliche Fee Cap oder eine Pauschale vereinbaren — dazu müssen die Tatsachen und Rechtsfragen in Ihrem Mandat aber bereits sehr klar umrissen sein.

Wenn für beide Seiten alles passt, unterzeichnen wir, und ich fange an zu arbeiten.

Eine fundierte Kostenschätzung erfordert, dass ich Ihre Situation bereits sorgfältig analysiert habe. Der dafür entstehende Aufwand wird auf das Mandat angerechnet — Sie zahlen ihn also nicht doppelt.
03 Transparenz während des Mandates +
Sollte der vereinbarte Kostenrahmen zu 80% ausgeschöpft sein, informiere ich Sie.
04 Rechnungsstellung +
Ich stelle die Rechnung gemäß den Bedingungen unserer Mandats- und Vergütungsvereinbarung. Soweit wir nichts anderes vereinbart haben, rechne ich monatlich ab.
# referenzmandate
SaaSSaaS-Rahmenverträge mit UK- und US-Anbietern für einen DAX-40-Konzern.
SaaS / PharmaStandard-Vertragsvorlagen für SaaS inkl. Customizing-Verträge; Pharmakonzern; >10.000 Mitarbeiter.
KRITIS / BSIKRITIS-Einordnung und Anmeldepflichten; Biotechnologiekonzern; >6.000 Mitarbeiter.
DSGVO / IncidentLeitlinien zur Meldung von IT-Vorfällen gem. Art. 33, 34 DSGVO; Medizinproduktehersteller; >8.000 Mitarbeiter.
Cloud / MSAMaster Services Agreement mit internationalem Cloud-Provider inkl. Leistungsscheinen.
NIS-2 / EnergieBegleitung des NIS-2-Gesetzgebungsprozesses, Anhörung im BMI; Branchenverband Windenergie.
SaaS / HaushaltsgeräteErstellung und Verhandlung der Verträge für eine Subscription Management Software (SaaS); international agierender Haushaltsgeräte-Hersteller; >9.000 Mitarbeiter.
DSGVO / KonzernGutachten zu den rechtlichen Auswirkungen des Zugriffs der Muttergesellschaft auf die IT-Systeme einer Tochtergesellschaft über CrowdStrike und der geplanten Enterprise Security Policy; Sanitärprodukte-Hersteller; >5.000 Mitarbeiter.
IT-Verträge / EVB-ITAuslegung eines nach EVB-IT geschlossenen IT-Supportvertrages; Mandantin: deutscher Landkreis.
ERP / IT-BeratungErstellung und Verhandlung zweier Projektverträge zur Einführung von ERP-Systemen (je; >3 Mio. Euro Projektvolumen); IT-Beratungskonzern im DACH-Raum.
AGB / SaaSNeugestaltung modular kombinierbarer AGB (B2B) für SaaS, Softwarekauf, -miete, -hosting und -pflege; Konzerngesellschaft im Bereich Softwarelösungen im Sozialwesen.
M&A / Open SourceBeratung zur Series B-Finanzierungsrunde (60 Mio. USD), insbesondere zur Compliance mit Open-Source-Lizenzbedingungen; Procurement-Software-Start-up Scoutbee.
# honorar
orientierungsgespräch kostenlos +
Für eine rechtliche Beratung über das Orientierungsgespräch hinaus fällt der normale Stundensatz an.
stundensatz 310 € * +
Meine Tätigkeit rechne ich nach Zeitaufwand ab; bei (ausnahmsweise) vereinbarten gerichtlichen Auseinandersetzungen jedoch mindestens in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Ggf. zzgl. Aufschlag für Projekte, für die ich meine Haftpflichtversicherung projektweise erweitere.

Startups: Für Startups in der Frühphase: reduzierter Stundensatz mit Nachzahlung bei Abschluss einer definierten Finanzierungsrunde. Details vereinbaren wir individuell.

Kanzleien: Individuelle Vereinbarungen möglich. Kanzleien ohne eigene IT-Rechts-Expertise biete ich Untermandatierungen an — etwa wenn ein Mandat IT-vertragliche oder IT-sicherheitsrechtliche Fragen aufwirft, die über das eigene Fachgebiet hinausgehen.
pauschalmandat auf Anfrage +
In Einzelfällen bei klar abgrenzbarem Projektumfang, den wir gemeinsam vereinbaren, möglich.

* zzgl. MwSt.

# publikationen & vorträge
Anne Leßner
// publikationen
2026
Leßner
Die öffentliche Verwaltung in der NIS-2-Richtlinie
MMR 2026, 254 (Paywall)
2024
Leßner
Konzernspezifische Änderungen aus der NIS2-Richtlinie und ihre Umsetzung
2024
Leßner / Mayr
Besonderheiten für Konzerne in den NIS-Richtlinien und dem BSIG
// vorträge & seminare
wiederkehrend
Seminar
Ganztägiges Seminar IT-Vertragsrecht
Akademie Herkert  ·  buchbar online →
wiederkehrend (seit 2022)
Vorlesung
Vorlesungsteil Software-Urheberrecht — Digitalisierung und Urheberrecht
EBS Law School Wiesbaden · Prof. Dr. Dr. Hamann
2023
Webinar
Cybersecurity-Recht – Basics und Update
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
# kontakt

Lassen Sie
uns sprechen.

Kontakt.

Emailinfo [at] lessner-legal [.] de
PGP6379 2F7C 5766 914E B55D F2D9 037A 8A58 DC75 7DF4
LinkedInanne-leßner
OrtBerlin, DE
Anne Leßner